Rechtsprechung
LG Landshut, 15.10.2019 - 24 O 61/19 |
Verfahrensgang
- LG Landshut, 15.10.2019 - 24 O 61/19
- OLG München, 24.06.2020 - 20 U 6415/19
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 24.06.2020 - 20 U 6415/19
Erbringung der Beförderungsleistung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 15.10.2019, Az. 24 O 61/19, wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Landshut vom 15.10.2019, Az. 24 O 61/19, wird die Beklagte verurteilt,.
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Landshut vom 15.10.2019, Az. 24 O 61/19, wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet war, den Kläger am 10.11.2018 auf ihrem Streckennetz auf der Strecke M. (MUC) - K. City (KWI) - C. (CMB) (Hinflug) und am 17.11.2018 auf der Strecke C. (CMB) - K. City (KWI) - M. (MUC) (Rückflug) jeweils mit Transitaufenthalt in K. City (KWI) zu befördern.
- OLG Köln, 02.07.2021 - 16 U 95/20 Auf die Berufung der Beklagten - und unter Zurückweisung der Berufung des Klägers - wird das am 03.06.2020 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 61/19 - abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des LG Köln zu Az. 24 O 61/19 vom 03.06.2020 die Beklagte zu verurteilen, an ihn weitere 2.181,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2018 zu zahlen.
Die Beklagte beantragt, die Berufung des Klägers zurückzuweisen, sowie mit ihrer eigenen Berufung, das Urteil des Landgerichts Köln vom 03.06.2020, Az.: 24 O 61/19, abzuändern und die Klage insgesamt abgewiesen.